Prüfung von Tankanlagen nach AwSV
Heizen Sie mit Heizöl?
Dann haben Sie auch einen Heizöltank im Keller oder in der Erde.
Diese Heizöltanks sind bei folgenden Vorraussetzungen wiederkehrend durch einen zugelassen Sachverständigen nach AwSV prüfpflichtig:
-Erdtanks grundsätzlich
-Kellertanks außerhalb von Wasserschutzgebieten ab 10.000 ltr.
-Kellertanks im Wasserschutzgebiet ab 1.000 ltr.
-Grundsätzlich alle oberirdischen Tankanlagen bei wesentlicher Änderung und bei Neuinstallation
Diese Prüfungen sind gestzlich vorgeschrieben.
Das Sachverständigenbüro Rainer Stolberg in Moers führt diese Prüfungen in ganz Nordrhein-Westfalen durch.
Für Tankanlagen biete ich einen Heimatrabatt von 10% der Gesamtsumme an.
Preise und näheres erfahren sie unter:
-Telefonnummer: 028411694149
-Mail: mail@svrs-moers.de
Meine Homepage
https://www.tankschutz-tankanlagen.de
Zögern Sie nicht mit mir in Kontakt zu treten.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stolberg
Sachverständiger nach AwSV