Wasserrechtliche Anforderungen für Anlagenbetreiber
Neuerungen
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (AwSV)
Tritt ab 01.08.2017 in Kraft und löst die bestehenden Länder VAwS ab.
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdungsklassen
Einstufung von Stoffen
Gefährdungsmerkmale nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Globally Harmonized System (GHS)
Betriebssicherheitsverordnung
Wesentliche Anforderungen, die zusätzlich zu den wasserrechtlichen Anforderungen gelten können
Die Veranstaltung richtet sich an: Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betrieben mit sogenannten LAU-Anlagen, sonstige Anlagenbetreiber, Planungsbüros, Behörden, Hausverwaltungen
Preis 985,- Euro Schulungsraum und Verpflegung sind bauseits zu stellen.
Vereinbaren Sie einen Termin:
Telefon: 02841 1694149
Mobil: 0151 23255501