Betreiber von oberirdischen (Kellertanks, Batterietanks, zylindrisch liegende oder stehende Tanks) und unterirdischen (Erdtanks) wie Heizöl- und Diesel-Tankanlagen in Deutschland müssen Ihren Tank prüfen lassen.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Tankprüfung führt die SVRS durch.
Ab welchem Volumen Sie Ihre Tankanlage prüfen lassen müssen wird in der AwSV beschrieben. Bei Heizöl-Tanks ist dies bei oberirdischen Tanks ab einer Kapazität von 10.000 Litern erforderlich. In Wasserschutzgebieten schon ab 1.000 Litern. Unterirdische Tankanlagen sind grundsätzlich prüfpflichtig.
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Tankanlagen sind teilweise einwandig mit einer dichten Auffangwanne, oder sie sind doppelwandig.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung nach AwSV dieser Tankanlagen, werden die ,Sicherheitstechnischen Einrichtung wie Leckanzeiger, Überfüllsicherungen, Grenzwertgeber, Antiheberventile, Inhaltsanzeiger und weitere Einrichtungen auf Funktion und ordnungsgemäßen Einbau überprüft.
Des Weiteren wird die zweite Barriere (Rohrleitungen, Auffangraum, Tankraumfolie, Flexwellrohr, Ölwanne, Doppelwandigkeit mit Leck-Anzeiger) auf Dichtigkeit geprüft.
Ebenfalls Bestandteil dieser Tankprüfung ist die Standsicherheit und der allgemeine Zustand der Tankanlage.
Nach erfolgter Prüfung erhält die zuständige untere Wasserbehörde einen Bericht über diese Prüfung